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# Unsere Angebote

Detailinfos

Einreise wieder möglich

Als 3 G, geimpft, genesen oder getestet ist die Einreise aus Deutschland ab sofort wieder möglich.
Einreise aus der Schweiz ist ab 19.5. so möglich! Ab 19.5. aus allen nicht Risikogebieten ist es wieder möglich nach Österreich ohne Quarantäne einzureisen. Wir freuen uns auf Euren Besuch.

Einstufung Risikogebiete nach ECDC Karte

Die Einstufung erfolgt entsprechend der ECDC Karte mit den Farbcodes grün, gelb orange, dunkelrot.

Für Hochinzidenzländer (Farbe "dunkelrot") wird die Einreise nur für Geimpfte und Genesene ohne Quarantäne möglich sein.

Für Deutschland, Schweiz & Belgien wäre aus heutiger Sicht und noch ohne Vorliegen der Einreiseverordnung eine Einreise unter Berücksichtigung der 3-G-Regel (Getestet, Geimpft, Genesen) ohne Quarantäne möglich.

Testnachweis bei Anreise

  • Ist der Gast weder geimpft noch genesen muss er bereits bei Anreise (Grenzüberschreitung) einen Negativ-Test vorweisen. Somit ist ein Test noch im Heimatland nötig.
  • Unsere " Wohnzimmertests" werden voraussichtlich für die Anreise nicht erlaubt (sodass Vermieter dem Gast welche per Post schicken könnte).
  • Wie eine Kontrolle erfolgen kann, wenn Vermieter beim Check-In nicht persönlich anwesend ist (z.B. Schlüsselbox etc.) ist noch in Abklärung.

Die 3-G Regel

Zutritt für Getestete, Geimpfte und Genesene. Diese wird in vielen Bereichen ab 19. Mai zum Einsatz kommen. Dazu sind folgende Nachweise gültig:

Getestet:

  • PCR-Tests gelten 72 Stunden ab Probenahme (z.B. PCR-Test der sicheren Gastfreundschaft)
  • Antigentests von einer befugten Stelle (z.B. Test-Straße, Apotheke) gelten 48 Stunden ab Probenahme
  • NEU: Wohnzimmertests, die in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst werden, gelten 24 Stunden lang - auch in der Gastronomie
  • NEU: Point-of-Sale-Tests gelten für das einmalige Betreten von Sportstätten, Betriebsstätten, Restaurants, Hotels, Veranstaltungen

Testmöglichkeit Gäste:

  • Es gelten für Gäste die selben kostenlosen Testmöglichkeiten wie für Einheimische (Vorarlberg testet)
  • Ausnahme: Apotheken nur gratis mit österreichischer E-Card, ansonsten kostenpflichtige Testung
  • WICHTIG: Fokus soll auf Wohnzimmertests liegen! Jeder Beherbergungsbetrieb bekommt rechtzeitig vor Öffnung bei seiner Gemeinde ausreichend Wohnzimmertests gratis für seine Gäste und kann diese auch während der Saison laufend abholen.

Geimpft:

  • Die Erstimpfung gilt ab dem 22. Tag nach dem 1. Stich für maximal 3 Monate ab dem Zeitpunkt der Impfung.
  • Die Zweitimpfung verlängert den Gültigkeitszeitraum auf 9 Monate ab Zeitpunkt der Erstimpfung
  • Impfstoffe, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (z.B. von Johnson & Johnson), gelten ab dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt 9 Monate ab dem Tag der Impfung.
  • Für bereits genesene Personen, die bisher einmal geimpft wurden, gilt die Impfung neun Monate lang ab dem Zeitpunkt der Impfung.

Genesen:

Von einer Corona-Erkrankung genesene Personen sind nach Ablauf der Infektion für sechs Monate von der Testpflicht befreit. Als Nachweise gelten etwa ein Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über eine molekularbiologisch bestätigte Infektion. Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper zählt für drei Monate ab dem Testzeitpunkt.

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